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DIENSTWAGEN VOM ARBEITGEBER? Achtung auf Nachteile!

Ein Firmenwagen ist eine Zusatzleistung, die nicht nur die Mobilität der Beschäftigten erhöht, sondern auch zahlreiche finanzielle und steuerliche Auswirkungen mit sich bringt. In diesem Artikel listen wir die Nachteile eines Dienstwagens für dich auf.

DIENSTWAGEN: DIE KOSTEN

Obwohl du einen Dienstwagen bekommst und dadurch viel sparen kannst, heißt das nicht, dass für dich keinerlei Kosten anfallen. Allein bei Privatnutzung fällt die sogenannte Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Zudem kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du einen monatlichen Eigenanteil zahlst. Es ist wichtig, alle Kosten und Regeln, die dich selbst betreffen, genau zu kennen.

EIGENANTEIL DIENSTWAGEN

Willst du wissen, wie sich ein Leasingfahrzeug auf dein Gehalt auswirkt, musst du prüfen, ob du einen Eigenanteil für den Firmenwagen zahlen musst. Dein Chef kann eine zusätzliche Zahlung fordern, wenn du den Wagen auch privat nutzen willst. Meist werden diese Kosten direkt mit deinem Gehalt verrechnet. Die genaue Höhe hängt davon ab, welches Fahrzeug du least.

Dein Arbeitgeber kann auch dann einen Eigenanteil verlangen, wenn du den vom Unternehmen festgelegten Leasingbetrag überschreitest. Das bedeutet, dass das Leasingfahrzeug, das du möchtest, teurer ist als der Betrag, den dein Arbeitgeber zahlen will. Liegt der Rahmen bei 400 € monatlich und dein Wunschauto kostet 450 €, musst du die 50 € Differenz jeden Monat selbst zahlen.

Auch wenn durch den Eigenanteil also zusätzliche Kosten auf dich zukommen, gibt es nicht nur Nachteile. Du darfst den Eigenanteil für den Firmenwagen nämlich von deinem geldwerten Vorteil abziehen. Das macht sich steuerlich bemerkbar.

VERSTEUERUNG DES GELDWERTER VORTEIL

Die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist für Führungskräfte ein wichtiger steuerlicher Aspekt, wenn sie entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitenden einen Firmenwagen anbieten. Nutzt ein Angestellter den Dienstwagen auch privat, gilt dies als Einkommen. Der Arbeitgeber muss dann den geldwerten Vorteil dem steuerpflichtigen Einkommen zurechnen, was für den Arbeitnehmer zu höheren Steuern führt. Der Arbeitgeber muss die Versteuerung berechnen und mit dem Gehalt verrechnen.

Bei der Berechnung wird das steuerpflichtige Einkommen um den geldwerten Vorteil des Firmenwagens erhöht, was sich direkt auf die zu zahlende Einkommenssteuer auswirkt.

KEIN AUFBAU VON SCHADENFREIEN JAHREN

Hast du keinen eigenen Wagen auf deinen Namen eingetragen, baust du (in der Regel) auch keine schadenfreien Jahre auf. Das ist ärgerlich, denn schadenfreie Jahre bringen günstigere Versicherungsbeiträge. Bist du über Jahre unfallfrei mit einem Firmenwagen gefahren und wechselst dann auf ein eigenes Auto? Schön, dass du schadenfrei geblieben bist – nur ist das oft schwer zu belegen. Du kannst zwar eine Arbeitgeberbescheinigung anfordern (dafür musst du alleiniger Nutzer des Fahrzeugs gewesen sein), aber viele Versicherer akzeptieren diese nicht. Und selbst wenn sie akzeptiert wird, werden meist nur wenige schadenfreie Jahre anerkannt.

GEHALTSERHÖHUNG ODER DIENSTWAGEN?

Ein Firmenwagen ist für den Arbeitgeber oft günstiger als eine Gehaltserhöhung. Das spart dem Arbeitgeber mitunter mehr, als wenn er ein höheres Bruttogehalt zahlt. Beachte auch: Viele Unternehmen betrachten einen Firmenwagen nicht als Gehalt, was Auswirkungen auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie auf die Rente hat. Auch für die Kreditwürdigkeit bei einer Hypothek ist eine Gehaltserhöhung vorteilhafter als ein Dienstwagen.